B&S Beratung und Service 

Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort

Brandschutzbeauftragter

Unsere Experten für den organisatorischen Brandschutz entwickeln mit Ihnen Brandschutzkonzepte, führen Räumungsübungen und die Schulung von Brandschutzhelfern durch.

Die Aufgaben eine Brandschutzbeauftragten sind u.a.:

  • die Erstellung einer Brandschutzordnung,
  • die Organisation von Brandschutzunterweisungen und
  • die regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen

Leistungen im Überblick:

  • Externe Brandschutzbeauftragte
  • Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne erstellen,
  • Alarmpläne und Brandschutzordnung erstellen,
  • Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte ausbilden,
  • Durchführung von Räumungs-, Evakuierungsübungen von Gebäuden

Wir beraten Sie zum vorbeugenden Brandschutzes und informieren Sie über die wichtigsten Regelwerke zum Brandschutz und deren Anwendung.

Folgende Verordnungen, Regeln und Gesetze anzuwenden: 

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Technische Regel für Arbeitsstätten

    • A1.3 (ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
    • A2.3 (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan-)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

    • DGUV Regel 105-001 – Einsatz von Feuerlöschanlagen
    • DGUV Information 205-002 – Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
    • DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

 

Unverbindliches Angebot anfordern

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot nach dem ASiG §6 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 2, oder eine unserer weiteren Dienstleistungen wie, z.B. Umwelt, SiGeKo, Arbeitsmedizin … an.