B&S Beratung und Service 

Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort

Arbreitsstättenverordnung (ARBSTÄTTV)

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot nach dem ASiG §6 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 2, oder eine unserer weiteren Dienstleistungen wie, z.B. Umwelt, SiGeKo, Arbeitsmedizin … an. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Sie als Unternehmer/Bauherr sind rechtlich verpflichtet die Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung umzusetzen. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
 
Wir unterstützen Sie in der Planungsphase (Neubau), bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten entsprechend den aktuellen geltenden Gesetzmäßigkeiten.
 
Die Analyse unterstützt Sie, bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorgaben zur Einhaltung der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, und soll mögliche, bisher nicht erkannte Haftungsrisiken aufdecken und gibt Ihnen Auskunft über vorhandenes Verbesserungspotenzial.
Bestandteile unserer Leistungen in der Planungs- Bauphase sind :
  • Sichtung der Planungsunterlagen auf Einhaltung der Mindestanforderungen nach ASR hinsichtlich baulicher Anforderungen
  • Zusammenstellung der Prüfergebnisse in einem aussagefähigen Prüfbericht
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Betreuung während der Planungsfase und Ausführungsfase hinsichtlich Änderungen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Rechtlich Umzusetzen haben Sie folgende Arbeitsstättenregeln:
  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
  • ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • ASR A1.8 „Verkehrswege“
  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
  • ASR A3.4 „Beleuchtung“
  • ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“
  • ASR A3.5 „Raumtemperatur“
  • ASR A3.6 „Lüftung“
  • ASR A3.7 „Lärm“
  • ASR A4.1 „Sanitärräume“
  • ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
  • ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
  • ASR A4.4 „Unterkünfte“
  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
  • ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“
  • ASR A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf  Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“

Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung/Analyse entsprechend Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
  • für die Planung eines neuen Büro- oder Industriekomplexes;
  • für bestehende Arbeitsstätten;
oder auch bei
  • Änderungen Ihrer vorhanden Unternehmensstrukturen hinsichtlich ASR.

Unverbindliches Angebot anfordern

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot nach dem ASiG §6 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 2, oder eine unserer weiteren Dienstleistungen wie, z.B. Umwelt, SiGeKo, Arbeitsmedizin … an.