B&S Beratung und Service 

Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort

Die externe Lösung - Der Betriebsbeauftragte

Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Umweltschutzbereiche einen Beauftragten zu stellen. Tun sie dies intern, müssen sie für die erforderlichen personellen Kapazitäten und vor allem für die aufwändigen Fortbildungsmaßnahmen sorgen. Sie können sich aber auch auf unsere Erfahrung verlassen. Die Experten übernehmen für Sie Aufgaben als Betriebsbeauftragte, in Ergänzung zu Ihren internen Fachleuten oder komplett.

Wählen Sie zwischen den Leistungen:

  • Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und der 5. BImSchV
  • Abfallbeauftragter nach § 59 KrW/AbfG
  • Gewässerschutzbeauftragter nach § 64 WHG
  • Störfallbeauftragter nach § 58 BImSchG und der 5. BImSchV
  • Brandschutzbeauftragter
  • Gefahrstoffbeauftragter

Unsere Expersten verfügen über alle wichtigen Qualifikationen und Anforderungen. Mit geeigneten Maßnahmen, einer eigenen Compliance Solution und viel Erfahrung im Umgang mit Behörden strukturieren wir zusammen mit Ihnen die gesetzlichen Auflagen und setzen sie um. So erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern gewinnen Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft.

 

Unverbindliches Angebot anfordern

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot nach dem ASiG §6 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 2, oder eine unserer weiteren Dienstleistungen wie, z.B. Umwelt, SiGeKo, Arbeitsmedizin … an.